Psychotherapeut:innen – Eine unzureichend wertgeschätzte Berufsgruppe

Psychotherapeut:innen sind unverzichtbare Stützen des deutschen Gesundheitssystems, insbesondere in der ambulanten Versorgung. Trotz ihres essentiellen Beitrags zur Gesellschaft sehen sie sich jedoch oft mit anspruchsvollen Rahmenbedingungen und strukturellen Hürden konfrontiert. Dieser Artikel wirft einen genaueren Blick auf die Arbeitsrealität von Kassenpsychotherapeut:innen und privat tätigen Psychotherapeut:innen, beleuchtet ihre Herausforderungen und zeigt zugleich mögliche Perspektiven und Chancen auf.
Ist die Vergütung von Psychotherapeut:innen gemessen an dem Impact ihrer Arbeit als angemessen zu betrachten?
Obwohl Psychotherapeut:innen eine unverzichtbare Rolle in unserer Gesellschaft einnehmen und ein Kassensitz durchaus Vorteile bietet, verdienen sie – gemeinsam mit Psychiater:innen und Neurolog:innen – etwa 15 % weniger als der Durchschnitt aller Ärzt:innengruppen. Dies steht in starkem Kontrast zur hohen Verantwortung und Belastung, die sie tagtäglich tragen. Aktuelle Abrechnungsdaten (2016–2021) aller gesetzlich Versicherten, die psychotherapeutische Praxen aufgesucht haben, verdeutlichen, dass Psychotherapeut:innen vorwiegend schwer erkrankte Patient:innen behandeln: Über 49 % der Betroffenen hatten mehr als vier F-Diagnosen. Zudem enden 77 % der Behandlungen innerhalb der Kontingente für Akut- oder Kurzzeittherapien (Phasen 1 + 2). Diese Zahlen unterstreichen, dass Psychotherapeut:innen ihre Patient:innen gezielt und nur so lange behandeln, wie es medizinisch erforderlich ist.
Darüber hinaus zeigt sich, dass Psychotherapie nicht nur effektiver, sondern langfristig auch kostengünstiger ist als eine rein medikamentöse Behandlung oder das Ausbleiben jeglicher Therapie. Studien belegen, dass unter Einbezug aller Folgekosten pro Patient:in Einsparungen von etwa 80.000 € pro Jahr möglich sind – ein eindrucksvoller Beleg für die Kosten-Nutzen-Effizienz der Psychotherapie. Zusätzlich profitieren Patient:innen von signifikanten Verbesserungen wie einer Reduktion der Symptome, einem geringeren Leidensdruck und einer erleichterten sozialen sowie beruflichen Teilhabe.
Positiv hervorzuheben sind hingegen aktuelle Entwicklungen, wie die neuen Abrechnungsempfehlungen der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) vom Juli 2024. Diese Erweiterungen des Abrechnungskatalogs ermöglichen eine differenziertere Vergütung für Behandlungen privater Patient:innen und Selbstzahler:innen.
Trotz dieser Fortschritte bleibt festzustellen, dass Psychotherapeut:innen – gemessen an ihrem essenziellen Beitrag für das Wohl von Individuen und die Gesellschaft – immer noch nicht angemessen vergütet werden. Um diese Diskrepanz zu überwinden, sind die Anstrengungen verschiedener Interessenvertretungen, wie der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), von zentraler Bedeutung, um die Berufsgruppe nachhaltig zu stärken und ihre Rahmenbedingungen zu verbessern.
Selbstständig, aber nicht frei: Die Hürden der Kassenpraxis

Psychotherapeut:innen mit einem sogenannten Versorgungsauftrag, auch “Kassentherapeut:innen” genannt, sind zwar offiziell selbstständig, erleben jedoch im Praxisalltag erhebliche Einschränkungen. Eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland zeichnet sich durch weisungsunabhängiges Arbeiten, freie Preisgestaltung der Dienstleistung und uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit über die Beschäftigung und Tätigkeiten der Mitarbeitenden aus. Diese Merkmale sind in Kassenpraxen jedoch nicht vollständig gegeben.
Kassenärztliche Vereinigungen legen zahlreiche Vorgaben fest, etwa die Anzahl der Sitzungen pro Quartal oder die Preise, die für Leistungen abgerechnet werden dürfen. Diese Einschränkungen basieren nicht auf dem Prinzip von Angebot und Nachfrage. Zudem sind Psychotherapeut:innen mit einem halben Kassensitz an eine Maximalanzahl von Behandlungssitzungen gebunden. Das Einstellen von Mitarbeitenden erfordert eine Rücksprache mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, und längere Abwesenheiten wie Urlaube müssen kommuniziert und teilweise begründet werden. Diese Vorgaben schränken die Flexibilität und Eigenständigkeit erheblich ein.
Ein weiterer Nachteil ist die potenzielle Verpflichtung, freie Behandlungsplätze an die Terminservicestellen zu melden, sodass unbekannte Patient:innen vermittelt werden können. Dies kann die therapeutische Arbeit erschweren und belastend wirken. Diese Einschränkungen verdeutlichen, dass die Arbeitsbedingungen in einer Kassenpraxis oft nicht den idealtypischen Vorstellungen von Selbstständigkeit entsprechen.
Hinzu kommt, dass der Erwerb eines Kassensitzes mit erheblichen finanziellen und zeitlichen Hürden verbunden ist. Die Kosten für den Erwerb eines Sitzes belaufen sich fast immer auf mehrere Zehntausend Euro. Je nach Region kann es dennoch Monate oder sogar Jahre dauern, bis ein Sitz tatsächlich zugesprochen wird. Zudem ist die räumliche Flexibilität stark eingeschränkt: Psychotherapeut:innen sind mit ihrem Kassensitz an einen festen Bezirk gebunden. Selbst ein Umzug innerhalb desselben Stadtteils bedarf der Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und kann an bürokratischen Hürden scheitern – insbesondere, da Vermieter selten bereit sind, Räumlichkeiten über längere Zeit freizuhalten, bis der Zulassungsausschuss entscheidet.
Diese Rahmenbedingungen machen deutlich, dass der Betrieb einer Kassenpraxis mit hohen Einstiegskosten, bürokratischem Aufwand und eingeschränkter Flexibilität verbunden ist, was viele Psychotherapeut:innen als belastend empfinden.
Stabilität und Sicherheit: Was Kassenpraxen so attraktiv macht
Trotz der genannten Einschränkungen bietet eine Kassenpraxis entscheidende Vorteile, die sie für viele Psychotherapeut:innen attraktiv machen. Ein wesentlicher Pluspunkt ist die Möglichkeit, Leistungen direkt mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abzurechnen.
Die finanzielle Planung der eigenen Praxis ist in einer Kassenpraxis besonders gut möglich: Derzeit besteht die Sicherheit, so viele Therapiesitzungen vergeben zu können, wie es der Kapazität entspricht. Eng damit verbunden ist ein weiterer Vorteil: Zahlungsausfälle entfallen komplett, da die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in der Regel zuverlässig alle Leistungen honoriert. Dies erspart den Aufwand, offenen Forderungen hinterherlaufen zu müssen.
Ein zusätzlicher Pluspunkt ist die Klarheit in der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bei entsprechender Indikation. Berichte und Anträge, die für die Genehmigung erforderlich sind, werden zwar nur geringfügig, aber immerhin honoriert, und in der Regel wird die Therapie auch bewilligt. Diese Transparenz erleichtert die Arbeit erheblich.
Ein weiteres Argument für die Kassenpraxis ist die hohe Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen, die eine kontinuierlich gute Auslastung gewährleistet – ohne dass ein aufwendiges Marketing notwendig ist, um die Praxis zu füllen. Die stabile Patientenversorgung und die Möglichkeit, die eigenen Dienstleistungen im Rahmen des Versorgungsauftrags anzubieten, bieten ein hohes Maß an Sicherheit und Planbarkeit.
Die Schattenseiten der Freiheit: Warum die Privatpraxis kein Selbstläufer ist

Auch die Arbeit in einer Privatpraxis ist mit einigen Hürden verbunden. Eine der größten Herausforderungen besteht darin, dass in einigen Regionen die Zahl von Privatpatient:innen oder Selbstzahler:innen vergleichsweise gering ist. Dies kann dazu führen, dass der Aufbau eines stabilen Patient:innenstamms langsamer erfolgt als in einer Kassenpraxis. In solchen Fällen kann die Tätigkeit in einer Privatpraxis allein nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Die Behandlung gesetzlich Versicherter ist häufig nur über das Kostenerstattungsverfahren möglich, das jedoch mit erheblichen bürokratischen Hürden verbunden ist. Laut einer Umfrage der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) aus dem Jahr 2022 werden etwa 50 % der Erstanträge abgelehnt. Psychotherapeut:innen investieren im Durchschnitt rund 200 Minuten pro Antrag – ein Aufwand, der etwa vier Therapiesitzungen entspricht. Diese zusätzliche Belastung bedeutet für viele eine erhebliche Zeit- und Energieinvestition, ohne dass eine Vergütung garantiert ist.
Auch die finanzielle Unsicherheit ist ein zentrales Problem. Eine Umfrage von Nübling und Kollegen zeigt, dass fast die Hälfte der privat niedergelassenen Psychotherapeut:innen mit existenziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, und knapp 30 % erwägen, ihre Praxis zu schließen. Hinzu kommt, dass die Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) seit 1999 nicht grundlegend reformiert wurde. Obwohl es seit Juli 2024 neue Abrechnungsempfehlungen gibt, die eine bessere Vergütung ermöglichen, bleibt die finanzielle Situation vieler Privatpraxen angespannt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die geringe Planungssicherheit in einer Privatpraxis. Anders als bei einer Kassenpraxis mit festem Patient:innenstamm kann es schwieriger sein, eine kontinuierliche Auslastung zu gewährleisten. Wenn Therapieplätze stets vergeben sein sollen, ist in den meisten Regionen zusätzliches Marketing für die eigene Praxis erforderlich. Dieses Marketing erfordert nicht nur Zeit, sondern gehört oft nicht zur Kernkompetenz von Psychotherapeut:innen und passt zudem nicht immer zur therapeutischen Rolle.
Unabhängigkeit und Flexibilität: Freiheit in Planung, Vergütung und Therapiegestaltung
Die Arbeit in einer Privatpraxis bietet eine Vielzahl von Vorteilen, insbesondere im Hinblick auf die Flexibilität und Unabhängigkeit. Anders als Psychotherapeut:innen mit Kassensitz unterliegen private Psychotherapeut:innen nicht den strengen Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen. Dies ermöglicht ihnen eine größere Selbstbestimmung in der Organisation ihrer Arbeit. So können sie beispielsweise frei entscheiden, ob sie Sitzungen online oder in Präsenz abhalten möchten, ohne an Vorgaben wie „maximal 30 % Online-Behandlungen“ gebunden zu sein. Diese Flexibilität trägt häufig zu einer höheren Arbeitszufriedenheit bei.
Ein weiterer Vorteil ist die Freiheit, die Anzahl der behandelten Patient:innen selbst zu bestimmen. Da es keine festgelegte Obergrenze gibt, können sie ihre Arbeit flexibel gestalten und Zeit für andere Tätigkeiten schaffen, wie etwa Forschung, Lehre, das Verfassen rechtspsychologischer Gutachten oder auch eine individuelle Gestaltung von An- und Abwesenheiten. Vertretungssituationen und die Anstellung von Psychotherapeut:innen lassen sich ebenfalls unkomplizierter umsetzen.
Auch die Vergütung gestaltet sich flexibler. Innerhalb der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) können individuelle Honorarvereinbarungen getroffen werden, die unabhängig von den Entscheidungen privater Krankenkassen sind. Im Prinzip ist es möglich, ein höheres Honorar für Therapiesitzungen zu vereinbaren. In der Regel ermöglicht eine Kombination aus Privatpatient:innen und gesetzlich Versicherten im Kostenerstattungsverfahren eine schnelle und ausreichende Auslastung der Praxis. Dadurch kann ein Einkommen erzielt werden, das dem Niveau einer Kassenpraxis entspricht – ohne die finanzielle Belastung eines Kassensitzes.
Darüber hinaus genießen private Psychotherapeut:innen größere Freiheit bei der Planung und Durchführung ihrer Therapien. Sie sind weniger an bürokratische Vorgaben gebunden, können ihr Angebot individuell gestalten und profitieren von der Möglichkeit, ihre Praxis nach ihren eigenen Vorstellungen zu führen. Sie sind auch freier in der Wahl der Behandlungsmethoden, solange diese im Einklang mit der Berufsordnung und ethischen Richtlinien stehen. Die Begrenzungen der Kassenärztlichen Vereinigungen entfallen hierbei vollständig.
Die Freiheit erstreckt sich auch auf die konkrete Planung der Praxis. Private Psychotherapeut:innen können die Praxis eröffnen, wann und wo sie wollen, sofern passende Räumlichkeiten gefunden werden. Es besteht keine Notwendigkeit, auf die Freigabe eines Kassensitzes zu warten oder auf die Zustimmung des Zulassungsausschusses angewiesen zu sein. Diese Flexibilität ermöglicht eine individuelle und bedarfsgerechte Gestaltung des Praxisstandortes.
Je nach geografischer Lage, gewähltem Behandlungsschwerpunkt und persönlichem Marketingtalent ist es in vielen Fällen gut möglich, die Praxis erfolgreich auszulasten. Gleichzeitig spart man sich die hohen Kosten für den Erwerb eines Kassensitzes sowie den erheblichen Verwaltungsaufwand, der mit einer Kassenpraxis verbunden ist. Zudem bietet eine Privatpraxis die Möglichkeit, ohne großen Aufwand auszuprobieren, ob die Führung einer eigenen Praxis das Richtige ist.
Versorgungsgerechtigkeit stärken, Hürden abbauen: Unsere Mission mit „Tepavi“
Mit „Tepavi“ möchten wir darauf hinweisen, dass die psychotherapeutische Versorgung in vielen Regionen erheblich verbessert werden muss. Zahlreiche Psychotherapeut:innen ohne Versorgungsauftrag könnten weitaus mehr Patient:innen behandeln, scheitern jedoch häufig an den bürokratischen und organisatorischen Hürden, die sowohl für Patient:innen als auch für Psychotherapeut:innen eine enorme Belastung darstellen. Dies führt dazu, dass dringend benötigte Therapieplätze ungenutzt bleiben. Um diese Missstände zu beheben, haben wir „Tepavi“ gegründet – mit dem Ziel, mehr Versorgungsgerechtigkeit in der ambulanten Psychotherapie zu schaffen und die Arbeitsbedingungen privater Psychotherapeut:innen nachhaltig zu verbessern.
Quellen
- Therapielängen bedarfsgerecht – Kurzzeittherapien überwiegen (2023)
- Kostenerstattung (2022)
- Interprofessional care improves health-related well-being and reduces medical costs for chronic pain patients (2019)
- Kostenerstattung in der ambulanten Psychotherapie. Ergebnisse einer Befragung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (2018)
- Statistisches Bundesam (2015)
- Kosten und Nutzen der Psychotherapie. Eine kritische Literaturauswertung (2009)