Therapieplatzsuche in Deutschland: Zumeist unüberwindbare Hürden bei hohem Leidensdruck

Die Zahl der Menschen in Deutschland, die an psychischen Erkrankungen leiden, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Gleichzeitig haben auch die krankheitsbedingten Fehltage am Arbeitsplatz zugenommen. Trotz zahlreicher Reformen bleibt der Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung für viele Betroffene eine große Herausforderung. In diesem Artikel beleuchten wir die aktuellen Probleme im Gesundheitssystem für Therapieplatzsuchende, analysieren die zugrunde liegenden Ursachen und zeigen Wege auf, wie Betroffene schneller die dringend benötigte Hilfe erhalten können.
Psychische Gesundheit in der Warteschleife: Die Auswirkungen langer Therapie-Wartezeiten
In den vergangenen zehn Jahren ist ein alarmierender Anstieg psychischer Erkrankungen zu verzeichnen. Dies spiegelt sich auch in einer deutlichen Zunahme krankheitsbedingter Fehltage wider, die in diesem Zeitraum um etwa 50 % gestiegen sind. Psychisch bedingte Fehltage liegen damit rund 15 % über dem Durchschnitt aller anderen Erkrankungen.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente: Zwischen 2000 und 2020 stieg der Anteil an psychischen Erkrankungen als Ursache von 24 % auf 42 % – ein Zuwachs von fast 70 %. Die gesamte Anzahl der Erwerbsminderungsrenten nahm in diesem Zeitraum um 42 % zu, also nur etwa halb so viel.
Obwohl die Strukturreform von 2017 eine Verbesserung der Versorgung versprach, blieb der erhoffte Erfolg aus. Statt die Wartezeiten zu verkürzen, verlängerte sich der Zeitraum bis zum Beginn einer Therapie um etwa 40 %. Erwachsene, Kinder und Jugendliche müssen inzwischen durchschnittlich mindestens sechs Monate auf einen Therapieplatz warten. Diese langen Wartezeiten und die damit verbundene zusätzliche Belastung führen dazu, dass viele Betroffene die Suche nach einer Behandlung gänzlich aufgeben.
Psychotherapie für alle? Eine stille Ungerechtigkeit
Ein oft übersehener Aspekt in der Diskussion um psychotherapeutische Versorgung ist die ungleiche Verteilung von Therapieplätzen. Bestimmte Patient:innengruppen – die sogenannten YAVIS-Patient:innen (jung, attraktiv, sprachgewandt, intelligent, erfolgreich) – scheinen bevorzugt einen Therapieplatz zu erhalten. Studien zeigen zudem, dass weitere Faktoren den Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe erschweren können: Menschen mit niedrigerem sozioökonomischen Status, Angehörige ethnischer Minderheiten oder Personen mit eingeschränkten kommunikativen Fähigkeiten stoßen häufig auf größere Hürden bei der Suche nach einer geeigneten Therapie.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Ungleichheiten wahrscheinlich weniger auf bewusste Diskriminierung durch Psychotherapeut:innen zurückzuführen sind, sondern vielmehr auf unbewusste Vorurteile und systemische Mechanismen, die bestimmte Gruppen benachteiligen.
Trotz alle dem ist diese Chancenungleichheit keineswegs zu ignorieren und sollte daher systematisch angegangen werden, um die bestehende Ungerechtigkeit nicht weiter zu verstärken.
Es soll an dieser Stelle jedoch nicht vernachlässigt werden, dass Psychotherapie natürlich auch nicht inflationär genutzt werden soll, sondern eine indikations- und dringlichkeitsspezifische Nutzung stattfinden muss. Auch wenn wahrscheinlich vielen eine professionelle psychologisch/psychotherapeutische Unterstützung helfen kann, muss immer auch die Wirtschaftlichkeit berücksicht werden. Dies heißt aber natürlich nicht, dass notwendige Leitungen verwehrt werden sollen.
Wie Betroffene trotz Herausforderungen einen Therapieplatz finden können
Ein wichtiger erster Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Terminservicestellen (TSS). Diese dient in Deutschland der schnellen Vermittlung von Terminen bei niedergelassenen Fachärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Unter der bundesweiten Telefonnummer 116117 können Betroffene einen sogenannten Sprechstundentermin vereinbaren. In einigen Bundesländern, wie Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, steht auch eine digitale Vermittlungsoption über die eTSS zur Verfügung. Häufig wird ein Termin innerhalb weniger Werktage ermöglicht.
Der Sprechstundentermin, der in der Regel 50 Minuten dauert, wird von Psychologischen Psychotherapeut:innen oder Psychiater:innen mit Kassenzulassung durchgeführt. Die Kosten werden dabei direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Ziel dieses Termins ist es:
- die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlung zu prüfen,
- eine Diagnose zu stellen,
- die verschiedenen Behandlungsoptionen zu erläutern, einschließlich der Unterschiede zwischen psychotherapeutischen Verfahren,
- eine Empfehlung für die weitere Behandlung (Stellung einer Indikation) auszusprechen.
Die Ergebnisse werden in einer Bescheinigung festgehalten, dem PTV 11-Formular, das die Patient:innen mitnehmen. Bei dringendem Behandlungsbedarf kann auf dem Formular vermerkt werden, dass eine Therapie „zeitnah erforderlich" ist.
Da in den Praxen, die Sprechstundentermine anbieten, nur selten sofortige Therapieplätze verfügbar sind, empfiehlt sich ein erneuter Anruf bei der TSS. Mit einem auf dem PTV 11 ausgestellten Dringlichkeitscode können Betroffene an Psychotherapeut:innen mit freien Kapazitäten vermittelt werden. Diese Termine umfassen:
- Akutbehandlungen: zur unmittelbaren Linderung der Symptome,
- Probatorische Sitzungen: zur Diagnosesicherung, Einschätzung der therapeutischen Beziehung und Planung der weiteren Behandlung.
Während der probatorischen Sitzungen, die Voraussetzung für eine nachfolgende Therapie sind, wird nach maximal vier probatorischen Sitzungen entscheiden sie, ob eine Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie eingeleitet wird.
Das Ziel der gesetzlichen Krankenversicherungen und der TSS ist es, allen gesetzlich Versicherten mit psychischen Erkrankungen möglichst zeitnah eine angemessene Behandlung zu ermöglichen. So sollen Symptomverschlechterungen, Chronifizierungen, Krankenhauseinweisungen und Arbeitsunfähigkeit vermieden werden.
Trotz der bestehenden Herausforderungen bietet die Terminservicestelle eine wertvolle Unterstützung, um den Zugang zu psychotherapeutischen Behandlungen zu erleichtern. Betroffene sollten die verschiedenen Optionen nutzen und sich nicht entmutigen lassen, wenn es mehrere Schritte bis zum Therapieplatz erfordert.
So soll die Therapieplatzsuche bestenfalls ablaufen:
- Terminservicestelle kontaktieren
- Sprechstundentermin innerhalb weniger Werktage wahrnehmen
- Dringlichkeitscode auf PTV-11, wenn vorhanden, für erneute Kontaktaufnahme mit der TSS nutzen
- Probatorische Sitzungen absolvieren
- Behandlung starten
Dringend, aber unerreichbar: Zwischen Systemversagen und Patientenfrustration
Obwohl das System in der Theorie gut durchdacht ist, stößt es in der Praxis auf zahlreiche Hindernisse für Therapieplatzsuchende. Wird im Rahmen eines Sprechstundentermins ein dringender Behandlungsbedarf festgestellt, sollte die Bescheinigung (PTV-11) mit einem Dringlichkeitscode versehen werden. Leider zeigt die Erfahrung, dass nicht alle Psychotherapiepraxen mit Kassensitz diesen Code ausstellen können oder sogar gar nicht über dessen Existenz informiert sind. Infolgedessen müssen Patient:innen oft mehrere Sprechstundentermine wahrnehmen, um den benötigten Code zu erhalten.
Im nächsten Schritt – der Vermittlung einer Akutbehandlung oder probatorischen Sitzung – muss die Terminservicestelle (TSS) in fast allen Bundesländern telefonisch kontaktiert werden. Die Erreichbarkeit der TSS ist jedoch häufig problematisch: Betroffene berichten von langen Wartezeiten von über einer Stunde oder davon, dass die Verbindung abbricht. Oft ertönt eine automatische Ansage, die auffordert, zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzurufen. Dies stellt für viele Menschen in einer ohnehin belastenden Lebenssituation eine erhebliche zusätzliche Herausforderung dar.
Wenn die Kontaktaufnahme zur TSS gelingt und eine Akutbehandlung vermittelt werden kann, zeigt sich ein weiteres Problem: Die begrenzte Dauer der angebotenen Sitzungen. Zwar können diese Behandlungen meist schnell beginnen, doch die 12 Sitzungen reichen häufig nicht aus, um eine nachhaltige Verbesserung der Symptome zu erreichen. Anschließend stehen viele Patient:innen erneut vor der Herausforderung, einen Therapieplatz für eine weiterführende Behandlung zu finden.
Wird ein Vermittlungscode für probatorische Sitzungen genutzt, ist es laut Erfahrungen oft so, dass den Patient:innen lediglich ein einzelner Termin angeboten wird. Nur in wenigen Fällen führt dies direkt zum Beginn einer ambulanten Psychotherapie. In den meisten Fällen sind die Patient:innen nach der probatorischen Sitzung wieder auf sich allein gestellt.
Hinzu kommt, dass ein Vermittlungscode nach einmaliger Nutzung ungültig wird, sodass die TSS keine weiteren Sitzungen vermitteln kann. Dies widerspricht eigentlich den gesetzlichen Vorgaben, wird jedoch in der Praxis häufig nicht umgesetzt. Infolgedessen müssen Betroffene erneut einen Sprechstundentermin vereinbaren und den gesamten Prozess von vorne durchlaufen. Diese wiederholten Hürden führen bei vielen Patient:innen zu Frustration und Resignation.
Wenn das System versagt: Was tun, wenn ein Therapieplatz nicht in Sicht ist?

Neben der Nutzung der Terminservicestellen können Betroffene auch versuchen, direkt Kontakt zu kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen aufzunehmen. Dies ist über die Webseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer möglich. Dort finden sich Kontaktdaten von Praxen in der Nähe, die zu festgelegten Zeiten telefonisch erreichbar sind. Ein persönliches Telefonat kann hilfreich sein, um erste wichtige Fragen zu klären.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die meisten kassenzugelassenen Praxen so stark ausgelastet sind, dass ein zeitnaher Behandlungsbeginn meist nur mit viel Glück möglich ist. In der Regel müssen Betroffene mit erheblichen, oft unzumutbaren Wartezeiten rechnen. Sollte dieser Weg ebenfalls nicht erfolgreich sein, können sich Betroffene an ihre gesetzliche Krankenversicherung wenden, die gesetzlich verpflichtet ist, bei der Suche nach einem Therapieplatz zu unterstützen. Leider sind solche Bemühungen in der Praxis nur selten erfolgreich.
Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die von den Krankenkassen finanziert werden. Diese Apps dienen jedoch in erster Linie als Überbrückungshilfe und ersetzen keine vollwertige Psychotherapie.
Falls auch diese Optionen keinen Erfolg bringen, besteht die Möglichkeit, auf das bestehende „Systemversagen“ hinzuweisen und einen Antrag auf Kostenerstattung für eine private Praxis für Psychotherapie zu stellen. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten nach einer umfangreichen Antragstellung. Allerdings variiert die Handhabung trotz bundesweit einheitlicher Gesetzeslage (§ 13 Abs. 3 SGB V) stark. Nicht alle Entscheidungen der Krankenkassen sind transparent oder nachvollziehbar, und sie werden von Betroffenen und Fachleuten oft kritisch hinterfragt.
In einigen Fällen bleibt Patient:innen nur der Weg vor das Sozialgericht, um ihr Recht auf Kostenerstattung einzufordern. Viele private Psychotherapeut:innen unterstützen ihre Patient:innen in diesem Prozess, der jedoch häufig langwierig und für beide Seiten sehr zeit- und kraftraubend sein kann.
Psychische Gesundheit als gesellschaftliche Aufgabe: Wege zu mehr Gerechtigkeit in der Psychotherapie
Das deutsche Gesundheitssystem steht vor erheblichen Herausforderungen, wenn es darum geht, die psychotherapeutische Versorgung nachhaltig zu verbessern. Lange Wartezeiten und ungleiche Chancen auf einen Therapieplatz stellen für viele Betroffene eine zusätzliche Belastung dar, die ihre ohnehin schwierige Lebenssituation verschärft. Dennoch gibt es Möglichkeiten, diese Barrieren zu überwinden.
Tepavi hat es sich zum Ziel gesetzt, als erster Full-Service-Anbieter sowohl Patient:innen als auch Psychotherapeut:innen zu unterstützen und dadurch die Erfolgschancen auf eine rechtzeitige und angemessene Behandlung zu erhöhen.
Die Verbesserung des Zugangs zu psychotherapeutischer Versorgung ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine gesellschaftliche Notwendigkeit, um die Lebensqualität und das Wohlbefinden unserer Gesellschaft nachhaltig zu verbessern.
Quellen
- AOK-Fehlzeiten-Report: Anhaltend hohe arbeitsbezogene Beschwerden und stetig steigende Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen (2023)
- DAK-Gesundheitsreport: Analyse der Arbeitsunfähigkeiten Gesundheitsrisiko Personalmangel: Arbeitswelt unter Druck (2023)
- Einfluss der COVID-19-Pandemie auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (2022)
- Deutsche Rentenversicherung - Psychische Erkrankungen häufigste Ursache für Erwerbsminderung (2021)
- Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz vor und nach der Psychotherapiestrukturreform (2021)
- Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie (2018)
- Chancenungleichheit auf der Suche nach einem Therapieplatz (2015)
- Waiting for the supershrink: An empirical analysis of therapist effects (2003)